Aktuelles aus der Praxis - Allgemeine Informationen

Liebe Patientinnen und Patienten,

aus datenschutzrechtlichen Gründen ist für uns ein Austausch medizinischer Sachverhalte mit unseren Patientinnen und Patienten per E-mail nicht möglich. E-Mail-Anhänge (z.B. Arztbriefe) können wir leider nicht in unsere Praxissoftware übernehmen. Bringen Sie uns diese entweder in der Praxis vorbei oder senden Sie uns diese postalisch zu. Wir bitten Sie, dies zu beachten und Anfragen nach Möglichkeit persönlich oder per Telefon an uns zu stellen.

Bei Anforderungen von Rezepten, Überweisungen, Krankmeldungen usw. bitten wir Folgendes zu beachten: Für die Ausstellung der unterschiedlichen Formulare muss Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) einmal pro Quartal in der Praxis eingelesen werden. Zum 01. Januar 2024 wurde zudem bundesweit das elektronische Rezept (E-Rezept) eingeführt (auch in Form eines Papier-Ausdrucks als sogenannter „Token“). Wie für die Ausstellung eines E-Rezeptes wird auch für die Einlösung Ihres E-Rezeptes in der Apotheke Ihrer Wahl Ihre elektronische Gesundheitskarte benötigt.
Über unser Rezepttelefon bestellte Medikamente können nur ausgestellt werden, wenn diese in der richtigen Dosis und Einnahmefrequenz in Ihrem bei uns gespeicherten Medikationsplan aufgeführt sind.
Anforderungen, die bis 12.00 Uhr vormittags erfolgt sind, können nachmittags ab 16 Uhr (Mo/Di/Do) bzw. am Vormittag des folgenden Werktages ab 11 Uhr (Mi/Fr) in der Praxis abgeholt werden. Anforderungen, die erst am Nachmittag erfolgen, liegen am Vormittag des folgenden Werktages ab 11 Uhr zum Abholen in der Praxis bereit.
E-Rezepte, die bis 12 Uhr bestellt wurden, können am Nachmittag des gleichen Tages ab ca. 16 Uhr in der Apotheke eingelöst werden; E-Rezepte, die nach 12 Uhr angefordert wurden, können am Vormittag des folgenden Tages in der Apotheke eingelöst werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihr Praxisteam

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